Rechtliches · Stand 4. August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese eigenständige Fassung regelt die Nutzung von WorkZug. Der individuelle Mietvertrag, die vereinbarte Offerte und zwingendes Schweizer Recht gehen bei Widersprüchen vor.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin und Vertragspartnerin ist die Sajinth & Partner GmbH, Oberneuhofstrasse 6, 6340 Baar, UID CHE-494.454.221. Diese AGB gelten für Fix Desks, Flex Desks, Privatbüros, Besprechungs- und Nebenräume sowie separat vereinbarte Zusatzleistungen von WorkZug.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Online dargestellte Einheiten, Preise und Verfügbarkeiten sind freibleibend. Eine Besichtigungs-, Reservierungs- oder Mietanfrage ist unverbindlich. Ein Mietverhältnis entsteht erst nach Verfügbarkeits- und Identitätsprüfung, schriftlicher Bestätigung durch die Anbieterin, Unterzeichnung des Mietvertrags sowie Leistung der vereinbarten ersten Zahlung und eines allfälligen Depots.
3. Mietobjekt und Nutzungsart
Fix Desks sind der mietenden Person oder dem im Vertrag bezeichneten Unternehmen persönlich zugeteilt. Flex Desks dürfen im Rahmen des gebuchten Pakets und des internen Buchungssystems genutzt werden; ein bestimmter Platz ist nur bei ausdrücklicher Bestätigung garantiert. Privatbüros werden gemäss Vertrag überlassen. Die Nutzung ist auf den vereinbarten geschäftlichen Zweck beschränkt und ohne schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.
4. Preise und Steuern
Massgebend sind die im individuellen Vertrag oder in der bestätigten Offerte genannten Preise in Schweizer Franken. Soweit gesetzlich geschuldet, wird die Mehrwertsteuer zusätzlich ausgewiesen. Online publizierte Preise können für neue Vertragsabschlüsse geändert werden; für bestehende Verträge gelten die vereinbarten Konditionen.
5. Zahlung
Zahlungen sind per Rechnung, Banküberweisung oder, soweit im Buchungsprozess angeboten, Kreditkarte möglich. Fälligkeit und Zahlungsperiode ergeben sich aus Vertrag oder Rechnung. Bei Verzug kann die Anbieterin nach Mahnung Leistungen und Zutritt im gesetzlich zulässigen Umfang sperren, Verzugsfolgen geltend machen oder den Vertrag ausserordentlich kündigen.
6. Mindestdauer, Kündigung und Depot
Sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Mindestmietdauer drei Monate und die ordentliche Kündigungsfrist einen Monat. Für Fix und Flex Desks wird kein Depot erhoben. Für Privatbüros beträgt das Depot eine Monatsmiete. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Die gesetzlichen Rechte zur ausserordentlichen Beendigung bleiben vorbehalten. Mieterinnen und Mieter eines Fix oder Flex Desks können innerhalb von 30 Tagen ab Mietbeginn einmalig und ohne Zusatzkosten in eine andere Zone wechseln, soweit dort ein Platz frei ist; eine neue Mindestmietdauer entsteht dadurch nicht, und die Miete wird ab dem Wechseltag auf den Preis der neuen Zone angepasst. Beim Wechsel von einem Desk in ein Privatbüro wird die bereits gelaufene Mietzeit an die Mindestmietdauer angerechnet; das für Privatbüros geltende Depot von einer Monatsmiete wird mit dem Wechsel fällig.
7. Übergabe, Zutritt und Schlüssel
Die Übergabe erfolgt zum bestätigten Termin in gebrauchsfähigem Zustand. Festgestellte Mängel sind zeitnah schriftlich zu melden. Zutrittsmedien, Schlüssel und Zugangsdaten bleiben persönlich, dürfen nicht weitergegeben werden und sind bei Vertragsende vollständig zurückzugeben. Verlust- und Ersatzkosten sowie erforderliche Änderungen an der Schliessanlage können der verursachenden Person belastet werden.
8. 24/7-Zugang und Hausordnung
Der 24/7-Zugang gilt für berechtigte Mieterinnen und Mieter, nicht als öffentliche Öffnungszeit. Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und die berechtigten Interessen anderer Nutzer sind jederzeit zu respektieren. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Tätigkeiten, gefährliche Stoffe, erhebliche Störungen, Rauchen ausserhalb erlaubter Bereiche sowie Eingriffe in Gebäude, Technik oder Möblierung ohne Zustimmung.
9. Shared Offices, Calls und Besucher
Die für Team + Community, Quiet Work, Silent Focus und Hybrid Connect publizierten Gesprächsregeln sind einzuhalten. Längere oder vertrauliche Calls sind in geschlossenen Booths oder dafür vorgesehenen Räumen zu führen. Besucher bleiben unter Verantwortung der einladenden Mietpartei und dürfen Arbeitsplätze oder Infrastruktur anderer Nutzer nicht beanspruchen.
10. Meetingraum, Booths und Projekträume
Gemeinschaftsräume werden über den internen Kalender gebucht. Soweit keine andere Regel publiziert wird, gilt für den Meetingraum eine maximale Buchungsdauer von zwei Stunden pro Termin und eine Vorausbuchung bis 14 Tage. Zeitlimits, No-show-Regeln und Priorisierungen für Booths und Projekträume können aus betrieblichen Gründen angepasst werden.
11. Getränkepauschale
Die optionale Getränkepauschale kostet CHF 50 pro Monat und umfasst für die berechtigte Person Kaffee sowie Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure in üblichem Eigenverbrauch. Eine Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Entnahme ist ausgeschlossen. Ohne Pauschale gelten die vor Ort angeschriebenen Einzelpreise.
12. Geschäftsadresse und Post
Eine Geschäftsadresse ist nicht in der Arbeitsplatz- oder Büromiete enthalten. Soweit separat vereinbart, kostet die Geschäftsadresse mit Postannahme CHF 100 pro Monat; mit Briefweiterleitung CHF 180 pro Monat. Domizilierung, Handelsregistereintrag, Paketannahme, Aufbewahrungsfristen und Weiterleitungsintervalle richten sich ausschliesslich nach dem separaten Vertrag. Die Anbieterin kann gesetzlich erforderliche Identitäts- und Unternehmensnachweise verlangen.
13. Parkplätze
Parkplätze können nach Verfügbarkeit für CHF 100 pro Monat separat gemietet werden. Einer der Plätze ist mit einer Elektroladestation ausgestattet. Der Ladestrom ist nicht im Parkplatzpreis enthalten und wird nach effektivem Verbrauch separat verrechnet; der geltende Tarif pro Kilowattstunde wird vor der ersten Nutzung bekanntgegeben. Die Ladestation dient dem Laden während der Nutzung des Arbeitsplatzes oder Büros; eine gewerbliche Weitergabe von Strom sowie das Laden fremder Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Fahrzeuge dürfen nur auf dem zugewiesenen Platz abgestellt werden. Untervermietung und dauerhafte Überlassung an nicht berechtigte Dritte sind nicht gestattet.
14. Internet und IT-Sicherheit
Der Internetzugang darf nicht missbräuchlich oder rechtswidrig genutzt werden. Die mietende Partei bleibt für Endgeräte, Datensicherung, Zugriffsschutz und geeignete Sicherheitsmassnahmen verantwortlich. Eine jederzeit unterbrechungsfreie oder bestimmte Übertragungsleistung kann nicht garantiert werden.
15. Sorgfalt, Schäden und Versicherung
Räume, Möbel und Technik sind sorgfältig zu behandeln. Verursachte Schäden sind unverzüglich zu melden. Die mietende Partei haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie, ihre Mitarbeitenden oder Besucher verursachen. Eine angemessene Betriebs-, Sach- und Haftpflichtversicherung liegt in ihrer Verantwortung.
16. Haftung der Anbieterin
Die Anbieterin haftet im Rahmen des zwingenden Rechts. Für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie Verlust persönlicher Gegenstände wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Unberührt bleiben insbesondere Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingende gesetzliche Ansprüche.
17. Rückgabe
Bei Vertragsende sind Mietobjekt und gemeinschaftlich überlassene Gegenstände vollständig geräumt, sauber und unter Berücksichtigung der vertragsgemässen Abnutzung in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Alle Zutrittsmedien sind spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin auszuhändigen.
18. Datenschutz
Personendaten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags sowie zur Sicherheit und Administration verarbeitet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
19. Änderungen, Teilunwirksamkeit und Recht
Änderungen dieser AGB werden bestehenden Vertragsparteien in angemessener Form mitgeteilt und gelten nur im Rahmen des Vertrags und des zwingenden Rechts. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt bestehen. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kanton Zug.